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Gewährleistung auf Artikel

Die auf Saccuman.it erhältlichen Artikel sind NEU und unterliegen der gesetzlichen Gewährleistung nach italienischem Recht gemäß Gesetzesdekret 206/2005 (Verbraucherschutzgesetz).

Saccuman Srl prüft, insbesondere bei Saiteninstrumenten, vor dem Versand die einwandfreie Funktion und die allgemeine Qualität jedes Produkts. Dieser Service gewährleistet dem Kunden ein spielbereites Instrument und verringert das Risiko einer notwendigen Rücksendung.

Was die Gewährleistung abdeckt

Unter GEWÄHRLEISTUNG versteht man die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Austausch von Bauteilen oder Geräteteilen, die von den jeweiligen Herstellern als material- oder fertigungsbedingt fehlerhaft anerkannt werden.

Haftungsausschlüsse: Die Gewährleistung deckt keine zufälligen Schäden, Verlust, Nichtgebrauch des Artikels oder Verlust gespeicherter Daten ab. Saccuman Srl lehnt jede Haftung für Personen-, Sach- oder Tierschäden ab, die auf die Nichtbeachtung der in den Bedienungsanleitungen angegebenen Installations-, Gebrauchs- und Wartungshinweise zurückzuführen sind.

Dauer der Gewährleistung

Die Gewährleistung gilt gegen Vorlage der Original-Kaufrechnung:

  • Privatverbraucher: (Kauf ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) Dauer 24 Monate (zwei Jahre) gemäß Gesetzesdekret 206/2005.
  • Gewerbetreibende und Unternehmen: (Kauf mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) Dauer 12 Monate (ein Jahr) gemäß Art. 1490 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs.

Etwaige Garantieverlängerungen, die direkt vom Hersteller angeboten werden, bleiben hiervon unberührt.

Bedingungen und Einschränkungen

Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die verursacht wurden durch:

  • Unsachgemäße Pflege, Gebrauch oder Installation entgegen den Anweisungen der Bedienungsanleitung.
  • Missbrauch, Verschleiß, Blitzschlag, Witterungseinflüsse oder elektrische Überspannungen.
  • Reparaturen durch nicht autorisiertes Personal oder die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen.
  • Verwendung des Geräts unter Missachtung der im jeweiligen Nutzungsland geltenden technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften.

Verschleißteile (Ausschlüsse)

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verbrauchsteile, die einer normalen Abnutzung unterliegen, wie beispielsweise:

  • Saiten für Musikinstrumente;
  • Batterien und Glühbirnen;
  • Druckbänder oder Aufnahmemedien.